Kennenlern-Termin
20min.
Persönlich oder Telefonisch
Kostenfrei
Angebot: Kennenlernen +
Kennenlern- plus Erstgespräch-Termin
60 + 20 min.
Kosten 80,- €
Direkt zahlbar nach der Stunde
Erstgesprächs-Termin
Ausführliche Anamnese
60 min.
Kosten 100,- €
Direkt zahlbar nach der Stunde
Therapie/Coaching-Termin
Persönlich oder via FaceTime
60 min.
Kosten 80,- €
Direkt zahlbar nach der Stunde
Kunsttherapie-Termin
Einzeltherapie inkl. Material u. Farben
60 min.
Kosten 90,-€
Direkt zahlbar nach der Stunde
Kunsttherapie-Termin +
Einzeltherapie plus, inkl. Material u. Farben
60 + 30 min.
Kosten 120,-€
Direkt zahlbar nach der Stunde
Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Patienten übernommen werden.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat. Zu den Versicherungen, die z. B. Kosten der Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen, gehören u. a. Zusatzversicherungen wie:
• Advigon alternativ-medizin spezial
• Allianz
• AOK
• Barmenia AN Plus
• Continentale Krankenversicherung
• Debeka
• Gothaer mediambulant
• Hallesche
• Inter Qualimed
• Münchener Verein Naturmedizin
• R+V N1
• R+V Versicherungen
• Signal Iduna Versicherung
Fragen Sie bitte bei ihrer Krankenkasse nach, ob sie die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernimmt. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“ gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes mit Erlaubnis des Landrats des Landkreises Darmstadt-Dieburgs.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen. Ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung nur selten möglich.
Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lang ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit!). Dieses sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall besprechen. Leider braucht es dafür oft ein sehr hartnäckiges und unnachgiebiges Auftreten bei den Krankenkassen.
Zusatzversicherungen sind für relativ geringe Monatsbeiträge zu bekommen. Achten Sie beim Abschluss bitte darauf, welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden, oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Auch sollten Sie überprüfen, ob die Kosten vollständig übernommen werden. Im Einzelfall lohnt es sich, zugunsten deutlich geringerer Kosten für die Versicherung eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen.
Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privat- oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren:
• Verhaltenstherapie
• tiefenpsychologisch
• fundierte Psychotherapie
• analytische Psychotherapie
Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Auch wenn es Ihnen persönlich nicht gut geht und Sie das Gefühl haben, Sie müssen dringend mit der Behandlung beginnen: warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der Therapie anfangen!
Kosten einer Paartherapie oder für weitere Tätigkeiten, die laut Gesetz nicht unter die „Heilkunde“ fallen, werden nicht übernommen. Es kann auch bei Privatpatienten zu überlegen sein, ob von vorneherein auf eine Krankenkassenvergütung verzichtet werden soll.
Für ein persönliches Gespräch, umfassende Beratung oder einen kostenfreien Kennenlerntermin stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
marina@marks-psychotherapie.de
Ich biete Ihnen zum Kennenlernen und zur Klärung Ihres Anliegens ein kostenfreies, telefonisches oder persönliches Kennenlerngespräch an
(ca. 20 Minuten)
Wenn Ihnen meine vielfältigen Angebote für mehr seelische Gesundheit, Lebensbalance, Selbstsicherheit und Selbsteinschätzung gefallen, vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter: